Verurteilung einer ehemaligen Frau aus Seneca Falls wegen Körperverletzung bestätigt

Am Freitag bestätigte die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs des Staates New York in Rochester die Verurteilungen ersten Grades und versuchten Angriffs zweiten Grades gegen Stephanie A. Meacham, 33, ehemals aus Seneca Falls.





Meacham wurde von dem bekannten Syrakus-Anwalt und Berufungsexperten John Cirando vertreten. Die Leute wurden von Barry Porsch, Bezirksstaatsanwalt von Seneca County, vertreten.

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Im Dezember 2009 wurden Stephanie Meacham zusammen mit den Mitangeklagten Marvin Snyder und William Meacham nach einem Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung ersten Grades verurteilt, nachdem sie am 26. Seneca-Wasserfälle.



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Das Opfer wurde brutal angegriffen, nachdem er das registrierte Foto eines Sexualstraftäters von William Meacham im Apartmentkomplex veröffentlicht hatte. Das Opfer erlitt einen Hirnschaden und konnte im Prozess nicht aussagen.

Der Richter des Bezirksgerichts Seneca, Dennis Bender, verurteilte Stephanie Meacham, Snyder und William Meacham zu 13 bzw. 14 Jahren Staatsgefängnis.

Eine vierte Angeklagte, Angela Meacham Wheeler, bekannte sich vor dem Prozess wegen versuchten Körperverletzung zweiten Grades schuldig und wurde zu fünf Jahren auf Bewährung und sechs Monaten Gefängnis am Wochenende verurteilt.



Im Mai 2010 bekannte sich Stephanie Meacham des versuchten Angriffs zweiten Grades für ihren versuchten Angriff auf eine zweite Person im Apartmentkomplex schuldig. Das County Court verurteilte Meacham zu einer gleichzeitigen Haftstrafe von 2 bis 4 Jahren.

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Stephanie Meacham legte gegen beide Verurteilungen Berufung ein. In der Berufung gegen die Verurteilung von 2009 änderte das Berufungsgericht die Strafe von 13 auf 10 Jahre ab und bestätigte in der geänderten Fassung das Urteil einstimmig.

Das Berufungsgericht wies das Vorbringen der Angeklagten zurück, dass die Anklageschriften für die Verhandlung nicht ordnungsgemäß konsolidiert worden seien, die Beweise nicht ausreichten, ihr die wirksame Unterstützung durch einen Anwalt verweigert worden sei, ihr ein faires Verfahren durch staatsanwaltschaftliches Fehlverhalten des ehemaligen Staatsanwalts verwehrt worden sei und dass sie wurde bestraft, weil sie ihr Recht auf ein Verfahren ausgeübt hatte. Das Berufungsgericht bestätigte einstimmig das Urteil aus dem Jahr 2010 und befand, dass es keine Grundlage für eine Aufhebung dieses Urteils gebe.

Die Verurteilungen der Mitangeklagten Marvin Snyder und William Meacham wurden 2011 von der Berufungsabteilung bestätigt. Stephanie Meacham verbüßt ​​derzeit ihre Haftstrafe in der Albion Correctional Facility und wird 2018 auf Bewährung berechtigt sein. Snyder und William Meacham werden Anspruch auf Bewährung haben 2020 und 2021.

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