Zahnärzte in eigener Praxis sind noch nicht mit der Impfung beauftragt

Das Impfmandat deckt die meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen ab, aber ein Sektor des Gesundheitswesens, der in diesem Mandat fehlt, sind zahnärztliches Personal in Privatpraxen.





Obwohl die Landeszahnärztekammer ihren Zahnärzten und Mitarbeitern dringend eine Impfung empfiehlt, ist dies derzeit nicht vorgeschrieben.

Wenn der Zahnarzt sowohl in einem Krankenhaus als auch in seiner privaten Zahnarztpraxis tätig ist, besteht eine Impfpflicht.




Viele Zahnärzte verdoppeln die PSA mit Schutzbrillen und Gesichtsschutz und verwenden für ihre Patienten ein Pre-Screening-Verfahren.



Ob der Impfstoff von niedergelassenen Zahnärzten erforderlich ist, ist nicht bekannt.


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